Mieterhöhung Excel - Vorlage Kostenlos
Kostenlose Excel-Vorlage für Mieterhöhungen mit Mietspiegel, Kappungsgrenze, Fristen, Prüfergebnis und Übersicht für Vermieter.
Wirf einen Blick in die Vorlage
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Die Mieterhöhung Excel-Vorlage erfasst Mietverhältnisse, aktuelle und geplante Kaltmiete, Mietspiegelwerte, Kappungsgrenze und Fristen. Sie berechnet die Erhöhung in Euro und Prozent, prüft die Eingaben rechnerisch und fasst bis zu 110 Vorgänge in einer Übersicht zusammen.
Im Blatt Mieterhöhungen trägst du gelb hinterlegte Eingaben ein. Bild 1 zeigt die Spalten von Vorgangs-ID und Mieter/in über Wohnfläche und letzte Mieterhöhung bis zu Prüfergebnis, Status und Bemerkung. Die Blätter Übersicht und Hinweise unterstützen die Auswertung und Anwendung.
Die wichtigsten Vorteile dieser Excel-Vorlage
- 110 vorbereitete Zeilen für einzelne Mieterhöhungsverfahren, von Zeile 2 bis 111.
- Automatische Berechnung der aktuellen und angestrebten Kaltmiete pro m².
- Direkter Vergleich mit Mietspiegel-Minimum und -Maximum pro m².
- Berechnung von Erhöhung in Euro, Erhöhung in Prozent und maximal zulässiger Kaltmiete.
- Rechnerische Prüfung auf Kappungsgrenze und Mietspiegelbereich mit den Ergebnissen Plausibel oder Prüfung erforderlich.
- Übersicht mit Anzahl der Vorgänge, Durchschnittsmieten, geplanten Mehrerlösen und Auswertung nach Stadt.
- Eingabehilfen für Städte, Kappungsgrenze, Geldbeträge, Wohnflächen und Datumsfelder.
Schritt für Schritt: so wird sie genutzt
- Öffne das Blatt Mieterhöhungen und vergebe eine Vorgangs-ID, zum Beispiel MH-2026-001. Ergänze Mieter/in, Objektadresse und Stadt.
- Trage die Wohnfläche, Mietbeginn, letzte Mieterhöhung und aktuelle Kaltmiete ein. Die Miete pro m² wird automatisch berechnet.
- Übernimm aus dem maßgeblichen Mietspiegel das Minimum und Maximum pro m². Ermittle daraus die angestrebte Miete pro m².
- Wähle bei der Kappungsgrenze 15 % oder 20 %. Das Blatt berechnet daraus die maximal zulässige Kaltmiete und vergleicht sie mit deinem Zielwert.
- Prüfe frühestes Wirksamkeitsdatum und Zustimmung bis. Diese Felder sind Datumsangaben im Format TT.MM.JJJJ.
- Lies Prüfergebnis und Status. Bei Überschreitung der Kappungsgrenze, einem Wert über dem Mietspiegel-Maximum oder einem zu niedrigen Zielwert erscheint eine Warnung.
- Wechsle anschließend zu Übersicht (Bild 2), um Vorgänge, Status, Städte und geplante Erhöhungen gesammelt auszuwerten. Die Hinweise in Bild 3 erklären die rechtlichen Prüfpunkte.
Enthaltene Funktionen
Wer die Vorlage bei einer Mieterhöhung im Alltag nutzt
Vom einzelnen Mietverhältnis bis zum kleinen Bestand
Ein privater Vermieter mit einer Eigentumswohnung braucht meist nur einen Vorgang, möchte aber trotzdem aktuelle Kaltmiete, Vergleichsmiete, Kappungsgrenze und Wirksamkeitsdatum sauber nebeneinander sehen. Bei 72 m² Wohnfläche und 900,00 € Kaltmiete ergibt sich eine aktuelle Miete von 12,50 € pro m². Ein Zielwert von 13,50 € führt zu 972,00 € und damit zu 72,00 € Mehrmiete im Monat.
Ein Kleinvermieter mit drei Wohnungen kann die Verfahren im selben Blatt führen. Die Vorgangs-ID verhindert, dass ein Schreiben für die Wohnung in Berlin mit dem Fall in München verwechselt wird. Die gelb hinterlegten Eingabefelder sind von den berechneten Spalten getrennt; Bild 1 zeigt diesen Aufbau von A bis V.
Wenn mehrere Erhöhungen gleichzeitig anstehen
Für eine WEG-Verwalterin oder einen Hausverwalter mit 30 Einheiten entsteht der Nutzen vor allem vor dem Versand mehrerer Mieterhöhungsverlangen. Das Blatt ist bis Zeile 111 vorbereitet. Die Übersicht zählt beispielsweise mit COUNTIF alle ausgefüllten Vorgangs-IDs und trennt plausible Fälle von Fällen mit Prüfbedarf.
Bei der Münchner Beispieldatei stehen 68 m², 1.240,00 € aktuelle Kaltmiete und 20,00 € als angestrebter Quadratmeterwert. Das Ziel von 1.360,00 € liegt über dem hinterlegten Mietspiegel-Maximum von 19,50 € pro m² und wird deshalb nicht als plausibel bewertet. Meine klare Position: Erst den örtlichen Mietspiegel sauber eintragen, dann die gewünschte Erhöhung berechnen lassen; nicht umgekehrt.
Der richtige Zeitpunkt
Typisch ist die Prüfung einige Wochen vor dem geplanten Versand. Nach einer Mieterhöhung zum 01.04.2026 trägst du nicht einfach ein neues Datum ein, sondern prüfst die Wartefrist und das früheste Wirksamkeitsdatum anhand des Mietverhältnisses. Die Vorlage organisiert diese Prüfung, ersetzt aber kein fertiges Mieterhöhungsverlangen.
Welche Regeln bei einer Mieterhöhung 2026 gelten
Vergleichsmiete und Wartefrist
Eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete richtet sich nach § 558 BGB. Die letzte Erhöhung oder der Mietbeginn muss grundsätzlich mindestens 15 Monate zurückliegen, bevor die höhere Miete wirksam werden kann. Das Blatt Hinweise nennt diese Wartefrist ausdrücklich; im Blatt Mieterhöhungen stehen Mietbeginn, letzte Mieterhöhung und frühestes Wirksamkeitsdatum getrennt.
Die Zustimmung des Mieters muss innerhalb der gesetzlichen Zustimmungsfrist erfolgen. Im Beispiel mit 900,00 € aktueller Kaltmiete, 72 m² und einem Ziel von 972,00 € beträgt die Erhöhung 72,00 € beziehungsweise 8,00 %. Das ist eine Rechnung, aber noch keine rechtliche Freigabe: Der Mietspiegel und die formelle Begründung müssen zusätzlich passen.
Kappungsgrenze richtig hinterlegen
Nach § 558 Abs. 3 BGB darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren grundsätzlich höchstens um 20 % erhöhen. In Gebieten mit abgesenkter Kappungsgrenze gelten 15 %. Die Datei bietet im Eingabefeld 15 % oder 20 % zur Auswahl. Bei 1.240,00 € Kaltmiete liegt die rechnerische Obergrenze bei 1.426,00 € mit 15 %; ein Ziel von 1.360,00 € bleibt darunter.
Die Kappungsgrenze ist nicht dasselbe wie die ortsübliche Vergleichsmiete. Entscheidend ist der niedrigere zulässige Wert. Genau deshalb vergleicht die Formel die angestrebte Kaltmiete sowohl mit Q, der Kappungsgrenze, als auch mit J und K, dem Mietspiegelbereich.
Form und Datenschutz
Das Mieterhöhungsverlangen muss begründet, in Textform erklärt und dem Mieter zugehen. Das Blatt Hinweise erinnert außerdem an Zugang, Fristen und Zustimmungserfordernisse. Personenbezogene Daten wie Name und Adresse sind nach der DSGVO zweckgebunden zu verarbeiten; die Beispieldaten in der Datei sind fiktiv.
Wo die Berechnung zur Mieterhöhung in der Praxis scheitert
Die Kappungsgrenze wird mit dem Mietspiegel verwechselt
Der teuerste Fehler ist oft kein Excel-Fehler, sondern ein falscher Grenzwert. Bei 900,00 € Kaltmiete erlaubt eine Kappungsgrenze von 15 % höchstens 1.035,00 €. Ein eingetragenes Ziel von 1.060,00 € erzeugt eine Überschreitung von 25,00 € monatlich. Selbst wenn der Mietspiegel diesen Betrag hergibt, ist die Rechnung damit nicht automatisch zulässig.
Umgekehrt kann ein Zielwert unter dem Mietspiegel-Minimum stehen. Das ist nicht zwingend eine unzulässige Erhöhung, aber die Vorlage bewertet den Wert als Unter Mietspiegel-Minimum. Ich würde diesen Hinweis nicht einfach überschreiben: Er zeigt, dass Eingabe, Vergleichswert oder Zielstrategie geprüft werden müssen.
Falsche Ausgangsdaten verteuern die Entscheidung
Wird statt 72 m² versehentlich 75 m² eingetragen, steigt ein Zielwert von 13,50 € pro m² von 972,00 € auf 1.012,50 €. Die Differenz von 40,50 € im Monat summiert sich auf 486,00 € im Jahr. Deshalb müssen Wohnfläche und aktuelle Kaltmiete aus den Vertragsunterlagen übernommen werden, nicht aus einer alten Notiz.
Ein weiterer Klassiker ist die Eingabe eines Mietspiegel-Maximums aus der falschen Stadt. Die Übersicht enthält Referenzwerte für zehn Städte, darunter Berlin 14,00 €, München 19,50 € und Hamburg 15,20 € pro m². Diese Werte sind Arbeitsmappe-Referenzen und ersetzen nicht den jeweils gültigen Mietspiegel mit seinen Merkmalen.
Ein plausibles Ergebnis ist keine Rechtsprüfung
Das Prüfergebnis arbeitet mit den eingetragenen Zahlen. Es prüft nicht automatisch Wohnlage, Baujahr, Ausstattung, Mietpreisbremse, Form des Schreibens oder Zugangsnachweis. Ein Vorgang kann daher rechnerisch Plausibel sein und trotzdem wegen einer fehlenden Begründung scheitern. Bild 3 weist genau auf diesen Haftungshinweis und die notwendige Einzelfallprüfung hin.
Wie die Vorlage in deine jährliche Mietroutine passt
Ein fester Prüftermin pro Wohnung
Lege für jedes Mietverhältnis einen festen Termin nach dem Jahreswechsel oder vor der geplanten Bestandsaufnahme an. Bei zwei vermieteten Objekten reichen 30 Minuten pro Wohnung, wenn Mietvertrag, letzte Erhöhung und aktueller Mietspiegel bereits bereitliegen. Trage zuerst die Fakten ein und erst danach den Zielwert pro m².
- Prüfe Mietbeginn und letzte Mieterhöhung gegen das früheste Wirksamkeitsdatum.
- Übernimm Wohnfläche und aktuelle Kaltmiete aus der Vertragsakte.
- Speichere die Quelle und den Stand des Mietspiegels in der Bemerkung.
- Bearbeite nur gelb hinterlegte Eingaben; berechnete Felder bleiben unverändert.
Die Übersicht als Kontrollpunkt
Vor dem Versand gehst du in Bild 2 auf das Blatt Übersicht. Bei zehn Vorgängen kannst du dort beispielsweise sehen, ob acht als Plausibel und zwei als Prüfung erforderlich erscheinen. Die drei Diagramme helfen beim Überblick, sind aber keine zusätzliche Rechtsprüfung.
Für wiederkehrende Arbeit kopierst du die Datei für einen neuen Bestand, statt alte Vorgänge ungeprüft zu überschreiben. Nutze die Datenüberprüfung für Stadt und Kappungsgrenze konsequent; dadurch landet nicht versehentlich 18 % im Feld, das nur 15 % oder 20 % zulässt.
Wann Excel nicht mehr reicht
Bei 30 Einheiten bleibt die Datei gut handhabbar, solange eine Person sie pflegt und die Schreiben separat kontrolliert werden. Ab mehreren Eigentümern, vielen Fristen, automatischem Dokumentenversand oder umfangreicher Historie ist Hausverwaltungssoftware sinnvoller. Meine Grenze liegt bei etwa 50 parallel laufenden Vorgängen: Dann kostet die manuelle Kontrolle mehr Zeit, als die einfache Excel-Struktur spart.
Häufige Fragen zu dieser Vorlage
Du trägst unter anderem Vorgangs-ID, Mieter/in, Objektadresse, Stadt, Wohnfläche, Mietbeginn, letzte Mieterhöhung, aktuelle Kaltmiete, Mietspiegel-Minimum und -Maximum, Zielmiete pro m², Kappungsgrenze sowie die Datumsfelder ein. Berechnete Spalten wie Miete pro m², Erhöhung und Prüfergebnis lässt du unverändert.
Sie berechnet die angestrebte Kaltmiete, die absolute und prozentuale Erhöhung sowie die maximal zulässige Kaltmiete nach der eingetragenen Kappungsgrenze. Das Ergebnis ist eine rechnerische Plausibilisierung und keine vollständige rechtliche Prüfung nach § 558 BGB.
Ja. Im Blatt Mieterhöhungen ist für die Kappungsgrenze eine Auswahlliste mit 15 % und 20 % hinterlegt. Du musst anhand des konkreten Gebiets prüfen, welcher Wert gilt, und darfst die Auswahl nicht pauschal für jede Stadt verwenden.
Dieser Status erscheint, wenn die Formel eine Überschreitung der Kappungsgrenze, einen Zielwert über dem Mietspiegel-Maximum oder einen Zielwert unter dem Mietspiegel-Minimum erkennt. Prüfe dann die Eingaben, den Mietspiegel und die rechtlichen Voraussetzungen des konkreten Mietverhältnisses.
Das Blatt Mieterhöhungen enthält vorbereitete Zeilen von 2 bis 111 und damit 110 Vorgänge. Die Übersicht wertet diese Bereiche aus. Eine automatische Dokumentenverwaltung oder ein Versand von Mieterhöhungsverlangen ist nicht Bestandteil der Arbeitsmappe.
Nein. Die sichtbaren Referenzwerte dienen als Arbeits- und Beispieldaten, etwa 14,00 € pro m² für Berlin oder 19,50 € für München. Für eine Mieterhöhung musst du den jeweils gültigen Mietspiegel, die Wohnmerkmale und die örtliche Rechtslage prüfen.